Steuerfahndung

  • Das Finanzamt hat eine betriebsnahe Veranlagung, eine Umsatzsteuersonderprüfung oder eine Betriebsprüfung angekündigt und Sie befürchten jetzt die Aufdeckung von Sachverhalten, die als Steuerhinterziehung bewertet werden könnten?
  • Sie haben wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen oder nach einer Betriebsprüfung die Mitteilung erhalten, dass gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist?
  • Die Steuerfahndung hat Durchsuchungen bei Ihnen durchgeführt und Unterlagen beschlagnahmt?

Ich stehe meinen Mandanten in allen Phasen der steuerstrafrechtlichen Verfolgung zur Seite, angefangen bei Hausdurchsuchungen und auch im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens, um dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte des Beschuldigten und seine Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe gewahrt bleiben.

Aber selbst wenn eine strafrechtliche Verfolgung erst droht, eine strafbefreiende Selbstanzeige aber nicht mehr möglich ist, kann die vorbehaltlose Aufdeckung einer Steuerhinterziehung durch Korrektur der unrichtigen Angaben oder Nachreichen der bisher nicht abgegebenen Steuererklärungen erheblichen Einfluss darauf haben, mit welcher Strafe das Fehlverhalten geahndet wird.

Sollte es tatsächlich zur Anklageerhebung und einem gerichtlichen Strafverfahren kommen, übernehme ich die Strafverteidigung selbstverständlich auch zusammen mit weiteren Wahlverteidigern des Mandanten.