Kosten

Die Vergütung meiner Leistungen richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

 

Grundsätzlich ermittelt sich die Vergütung des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

 

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich, falls nichts anderes vereinbart ist, nach dem Gegenstandswert.

 

  • Für die Erstberatung berechne ich eine Gebühr in Höhe von 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19%, also insgesamt 226,10 €. Für den Fall, dass Sie mich mit der weiteren Vertretung Ihrer Interessen beauftragen, wird diese Gebühr jedoch auf die weiter anfallenden Gebühren angerechnet.

 

  • Für sehr komplexe Fälle und für Beratungsmandate vereinbare ich regelmäßig ein Zeithonorar.