Die Einleitung des steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist grundsätzlich für jeden Steuerpflichtigen ein zwingender Anlass, sich anwaltliche Unterstützung zu holen.

Die Vertretung durch den eigenen Steuerberater ist im Regelfall nicht ratsam, da dieser häufig von den Steuerfahndern als Mittäter oder Beteiligter in die strafrechtlichen Ermittlungen einbezogen wird und so gezwungenermaßen seine eigenen Interessen wahren muss.

Je früher ein steuerrechtlich versierter Strafverteidiger in das Ermittlungsverfahren einbezogen wird, desto größer ist die Chance, die erhobenen Vorwürfe bereits in diesem Verfahrensabschnitt eingehend zu prüfen und im besten Fall zu entkräften. Falls die vorgeworfene Steuerhinterziehung fest steht, kann dann zumindest darauf hingewirkt werden, das Verfahren ohne eine öffentliche Gerichtsverhandlung direkt mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamtes zum Abschluss zu bringen.